Seit dem 1. Januar 2011 haben im Kanton Tessin erkrankte Arbeitnehmende Anspruch auf Familienleistungen für höchstens 12 Monate. Für diese Leistungen kommt ausschliesslich die kantonale Familienausgleichskasse (FAK/CCAF) auf.
Leistungsgesuche müssen deshalb an die kantonale FAK gerichtet werden, auch wenn der Arbeitgeber einer anderen FAK angeschlossen ist. Die Formulare dafür können unter www.iasticino.ch heruntergeladen werden.