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Aus der Praxis Doppelbezug von Mutterschaftsentschädigung und Familienzulagen zulässig

Gele­gent­lich stellt sich die Frage, ob wäh­rend des Anspruchs auf eine Mut­ter­schafts­ent­schä­d­i­gung ein gleich­zei­ti­ger Anspruch auf Fami­li­en­zu­la­gen (gemäss FamZG) bestehe oder ob die­ser wäh­rend­des­sen ent­falle.

Bei der Mut­ter­schafts­ent­schä­d­i­gung (gemäss EOG) han­delt es sich um ein Ersatz­ein­kom­men, wel­ches dem Lohn im Sinn des AHV-Geset­zes gleich­ge­s­tellt ist und somit der AHV-Bei­tragspf­licht unter­liegt. Fol­g­lich haben Arbeit­neh­me­rin­nen auch wäh­rend der Dauer einer Mut­ter­schafts­ent­schä­d­i­gung Anspruch auf Fami­li­en­zu­la­gen im Sinn des FamZG.

Aus der Praxis