Bei unbezahltem Urlaub werden die Familienzulagen noch während des laufenden und der drei folgenden Monate ausgerichtet, sofern
Beginnt der unbezahlte Urlaub am ersten Tag eines Monates, so werden die Familienzulagen für diesen und für zwei weitere Monate ausgerichtet, sofern obige Kriterien erfüllt werden.