Eine dringende Empfehlung für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige
Verzugszinsen, die bei einer Nachzahlung von persönlichen Beiträgen entstehen können, vermeiden Sie, indem Sie uns die effektiven Einkommensverhältnisse (welche die Berechnungsbasis für persönliche Beiträge sind) innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres melden.
Die Vorschriften erlauben es, zu wenig entrichtete Akontobeiträge innerhalb eines Jahres ohne Zinsfolgen nachzuzahlen. Wird also noch vor Ablauf des Jahres, welches auf die Bemessungs- bzw. Beitragsperiode folgt, eine Anpassung verlangt, ergeben sich daraus keine Verzugszinsen.
Um uns die aktuellen Daten zu melden, wollen Sie gegebenenfalls die fakultative Einkommensmeldungbenützen, welche jedes Jahr im September an alle unserer Kasse angeschlossenen Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen versandt wird.
Weiterführende Auskünfte erteilt unsere Ausgleichskasse auf Anfrage gerne.