Gelegentlich stellt sich die Frage, ob während des Anspruchs auf eine Mutterschaftsentschädigung ein gleichzeitiger Anspruch auf Familienzulagen (gemäss FamZG) bestehe oder ob dieser währenddessen entfalle.
Bei der Mutterschaftsentschädigung (gemäss EOG) handelt es sich um ein Ersatzeinkommen, welches dem Lohn im Sinn des AHV-Gesetzes gleichgestellt ist und somit der AHV-Beitragspflicht unterliegt. Folglich haben Arbeitnehmerinnen auch während der Dauer einer Mutterschaftsentschädigung Anspruch auf Familienzulagen im Sinn des FamZG.