Auf den 1.1.2009 sind die bis Ende 2008 üblich gewesenen Unkostenpauschalen (mit ganz wenigen Ausnahmen) aufgehoben worden.
Diese Pauschalen waren bekanntlich anwendbar bei gewissen Berufsgruppen wie Reisevertreter, Heimarbeiter, Journalisten, Pressefotografen etc. und konnten nur dann in Abzug gebracht werden, wenn sie nachweislich mindestens 10 % des ausbezahlten Lohnes ausmachten (sog. 10 %-Regel).
Seit dem 1.1.2009 sind die gemäss Neuem Lohnausweis anerkannten Unkosten-Regelungen grundsätzlich zu übernehmen, d.h. es können sämtliche Unkosten in ihrer tatsächlichen Höhe berücksichtigt werden, falls sie durch den Arbeitgeber nachgewiesen werden. Art. 9 Abs. 1 AHVV
Diese Änderungen bedingten u.U. die Anpassung geschäftsinterner Weisungen, Reglemente, Verträge usw.
Bitte wenden Sie sich mit allfälligen Fragen direkt an uns.