Seit dem 1. April 2012 sind neue Bestimmungen mit der EU in Kraft. Die Medien haben ausführlich darüber berichtet. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Aktualisierung der Koordinationsbestimmungen, deren Grundprinzipien aber bestehen bleiben.
Weiterführende Informationen zu den Änderungen, zum Übergangsrecht, Hyperlinks zu Formularen und Auskunftsstellen in Form eines Faktenblatts
Wichtigste Neuerungen – kurz und knapp
- Nichterwerbstätige Personen sind neu ausdrücklich in den Geltungsbereich eingeschlossen.
- Die Regeln betreffend Unterstellung und Bestimmung des zuständigen Staates bei Personen, die in mehreren Staaten arbeiten, haben einige Präzisierungen erfahren.
- Personen, bei denen die Unterstellung unter die Rechtsvorschriften eines Staates vor dem 1. April 2012 festgelegt wurde, bleiben weiterhin gemäss alter Verordnung in diesem Staat versichert, sofern und solange sich ihre Situation nicht ändert. Dies gilt selbst dann, wenn die neue Verordnung Nr. 883/2004 zu einem anderen Ergebnis führen würde (die betroffenen Personen können jedoch einen Antrag auf Unterstellung gemäss den neuen Koordinationsregeln stellen).