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Aus der Praxis IK-Auszug

Bestellung

Sie kön­nen das Antrags­for­mu­lar für einen IK-Aus­zug auf­ru­fen. Wir emp­feh­len Ihnen vorab die Lek­türe der nach­fol­gen­den Erläu­te­run­gen.

Die Jah­res­ein­kom­men, von denen die Ver­si­cher­ten Bei­träge an die AHV leis­ten, die­nen als Grund­lage für die spä­tere Ren­ten­be­rech­nung. Die Jah­res­ein­kom­men jeder bei­tragspf­lich­ti­gen Per­son wer­den des­halb durch die Aus­g­leichs­kas­sen auf einem so genann­ten IK fest­ge­hal­ten.

Die dazu erfor­der­li­chen Daten erhal­ten die Aus­g­leichs­kas­sen von den ihnen ange­sch­los­se­nen Arbeit­ge­bern jeweils nach Ablauf des Kalen­der­jah­res. Bei den Selb­ständig­er­wer­ben­den und Nich­ter­werb­s­tä­ti­gen wer­den die erfor­der­li­chen Daten durch die kan­to­na­len Steuer­äm­ter mit­ge­teilt, was mit­un­ter ein bis drei Jahre in Anspruch nimmt.

Wer­den die Bei­träge einer ver­si­cher­ten Per­son bei ver­schie­de­nen Aus­g­leichs­kas­sen abge­rech­net – gleich­zei­tig oder nach­ein­an­der –, so führt jede die­ser Kas­sen ein IK.

Wer über­prü­fen möchte, ob seine Bei­trags­dauer lücken­los ist oder ob der Arbeit­ge­ber die abge­zo­ge­nen Bei­träge mit der Aus­gleichs­kasse abge­rech­net hat, kann bei jeder der betref­fen­den Aus­gleichs­kasse kos­ten­los einen Kon­to­aus­zug ver­lan­gen.

Die Bear­bei­tungs­dauer beträgt einige Tage, da die Daten aller betei­lig­ten Aus­g­leichs­kas­sen zuerst zusam­men­ge­tra­gen wer­den müs­sen.

IK-Auszug (Muster)

IK-Auszug
1Abrech­nungs­num­mer
2Ein­kom­mens­code
3Bruch­teil der Bet­reu­ungs­gut­schrift
4Bei­trags­mo­nate (Beginn/Ende)
5Bei­trags­jahr
6Ein­kom­men

Erläuterungen zum Auszug aus dem individuellen Konto

Der Kon­to­aus­zug gibt Auf­schluss über die der ein­zel­nen Aus­gleichs­kasse gemel­de­ten bei­tragspf­lich­ti­gen Ein­kom­men und Bet­reu­ungs­gut­schrif­ten. Im lau­fen­den Jahr erzielte Ein­kom­men sind noch nicht ein­ge­tra­gen. Ein­kom­men des ver­gan­ge­nen Jah­res kön­nen auf dem Aus­zug feh­len, wenn die ent­sp­re­chende Ein­kom­mens­mel­dung noch nicht ver­ar­bei­tet wor­den (oder bei Selb­ständig­er­wer­ben­den die Steu­er­mel­dung noch nicht ein­ge­trof­fen) ist. 

Kolonne 2: Einkommenscode

0Frei­wil­lige Ver­si­che­rung für Aus­land­schwei­zer oder Bet­reu­ungs­gut­schrift
1 oder 2Arbeit­neh­mer oder bei­tragspf­lich­tige Ver­si­che­rungs­leis­tung
3 oder 9Selb­stän­di­ger­wer­bend
4Nicht­erwerbs­tätig
5Bei­trags­mar­ken
7Bei­tragspf­lich­ti­ges Ein­kom­men im Ren­te­nal­ter
8Ein­kom­mens­tei­lung im Schei­dungs­fall

Eine die­sen Zif­fern vor­an­ge­s­tellte Zahl weist auf eine Kor­rek­tur hin.

Kolonne 4 : Bei­trags­mo­nate

Bei­trags­mo­nate sind mit den Zah­len 1 bis 12 gekenn­zeich­net. Diese wer­den für Aus­län­der seit 1969 und für Schwei­zer seit 1979 erfasst. Die Zahl 66 ist ein­ge­tra­gen, wenn Beginn und/oder Ende der Bei­trags­dauer unbe­stimmt sind. Die Zahl 77 wird beim Ein­trag von Kapi­tal­ge­win­nen und Lid­löh­nen ver­wen­det. Die Zahl 99 zeigt an, dass nach­träg­lich das Ein­kom­men, nicht aber die Bei­trags­dauer geän­dert wurde.

Kolonne 6 : Ein­kom­men

Die Ein­tra­gun­gen ent­sp­re­chen dem Ein­kom­men oder der Ver­si­che­rungs­leis­tung, auf wel­chen Bei­träge erho­ben wur­den.Bei Nich­ter­werb­s­tä­ti­gen ist ein den bezahl­ten Bei­trä­gen ent­sp­re­chen­des Ein­kom­men ein­ge­tra­gen. Bei Bet­reu­ungs­gut­schrif­ten wird nur der Anspruch ein­ge­tra­gen. Der Betrag wird im Zeit­punkt der Ren­ten­be­rech­nung fest­ge­setzt.

Wird die Rich­tig­keit der Ein­tra­gung nicht aner­kannt, so kann innert 30 Tagen seit der Zustel­lung des Kon­to­aus­zu­ges Ein­spra­che erho­ben wer­den; diese ist direkt an die AHV-Aus­gleichs­kasse zu rich­ten, wel­che das bean­stan­dete Konto führt. Sind auf Ihrem Ver­si­che­rungs­aus­weis meh­rere kon­to­füh­r­ende AHV-Aus­g­leichs­kas­sen ein­ge­tra­gen, so kön­nen Sie ent­sp­re­chende Aus­züge direkt bei die­sen Aus­g­leichs­kas­sen ver­lan­gen oder irgend­eine Aus­gleichs­kasse mit der Beschaf­fung sämt­li­cher Aus­züge beauf­tra­gen (Gesam­t­aus­zug).

Ein Ver­zeich­nis aller AHV-Aus­g­leichs­kas­sen befin­det sich am Schluss jedes offi­zi­el­len Tele­fon­bu­ches oder hier.

Aus der Praxis