Die Familienzulagen leisten einen Beitrag an die Kosten, die den Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder entstehen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie in einzelnen Kantonen auch Geburts- und Adoptionszulagen.
Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden und seit dem 1. Januar 2013 auch alle Selbständigerwerbenden sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenen Einkommen. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung.
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