Die Erwerbsersatzordnung (EO) bietet einen angemessenen Ersatz für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht, Mutterschaft und Vaterschaft. Die Beiträge an diese obligatorische Versicherung werden zusammen mit denjenigen der AHV/IV erhoben.
Wer in der Schweizer Armee, im Zivilschutz, Rotkreuzdienst oder Zivildienst Dienst leistet oder wer an eidgenössischen und kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnimmt, hat Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung der EO.
Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub (Mutterschaftsentschädigung).
Erwerbstätige Väter haben während 6 Monaten nach der Geburt Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub von maximal 2 Wochen (Vaterschaftsentschädigung).
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