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Erwerbsersatz Ausgleich des Erwerbsausfalls

Die Erwerbsersatzordnung (EO) bietet einen angemessenen Ersatz für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht, Mutterschaft und Vaterschaft. Die Beiträge an diese obligatorische Versicherung werden zusammen mit denjenigen der AHV/IV erhoben.

Wer in der Schweizer Armee, im Zivilschutz, Rot­kreuzdienst oder Zivildienst Dienst leistet oder wer an eidgenössischen und kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnimmt, hat An­spruch auf Erwerbsausfallentschädigung der EO.

Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub (Mutterschaftsentschädigung).

Erwerbstätige Väter haben während 6 Monaten nach der Geburt Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub von maximal 2 Wochen (Vaterschaftsentschädigung).

Geschäftsfälle

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Erwerbsersatz-Formulare

Aus der Praxis