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Familienzulagen

Ab dem 04.04.2022 wird das Formular E 411 durch das F 001 ersetzt. Für Ansprüche ab genanntem Datum wird kein E 411 mehr benötigt.

Anstelle des Formulars E 411 benötigen wir das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular mit sämtlichen Beilagen gemäss Punkt 6 auf der Anmeldung.

Die Abklärungen zum Anspruch laufen ausschliesslich unter den Sozialversicherungsträgern (Ausgleichskassen und Behörden).

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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