Ab dem 04.04.2022 wird das Formular E 411 durch das F 001 ersetzt. Für Ansprüche ab genanntem Datum wird kein E 411 mehr benötigt.
Anstelle des Formulars E 411 benötigen wir das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular mit sämtlichen Beilagen gemäss Punkt 6 auf der Anmeldung.
Die Abklärungen zum Anspruch laufen ausschliesslich unter den Sozialversicherungsträgern (Ausgleichskassen und Behörden).
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.