Versicherungsausweis
Verbandsausgleichskasse
Vereinfaches Abrechnungsverfahren
Zinsen, die gewährt werden auf nicht rechtzeitig zurückerstattete Beiträge, oder auf vereinnahmte Beiträge, die nicht geschuldet gewesen wären
Zeitraum, nach dessen unbenütztem Ablauf ein Anspruch, eine Forderung, eine Verpflichtung, ein Zurückkommen usw. endgültig verwirkt ist (nicht mehr geltend gemacht werden kann)
AHV-Nummer
Als Vertragsstaat wird der Staat bezeichnet, der mit einem oder mehreren anderen einen Vertrag schließt oder geschlossen hat
Kosten, die durch Verwaltungstätigkeit verursacht wird
Zinsen, die in Verzug geratene Beitragsschuldner (oder Leistungserbringer) zu bezahlen haben
siehe Vergütungszins
Vaterschaftsentschädigung
Verrechnungssteuer
Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen; sie ist die Gründerorganisation der AZA im Sinn des AHV-Gesetzes
Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberverbände der Industrie (Unterverband unserer Gründerorganisation VZA)
Siehe Arbeitgeber Zürich VZH
Verzugszins