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Glossar Was bedeutet eigentlich…?

paritätisch

Hälftig, zu gleichen Teilen, von beiden Sozialpartnern (Arbeitgebern und Arbeitnehmern) geschuldet

PK

Pensionskasse

Plafonierung

Wenn beide Ehepartner rentenberechtigt sind, müssen unter Umständen die beiden Einzelrenten gekürzt werden; die Summe beider Renten darf einen gewissen Rentenbetrage nicht übersteigen.