Hälftig, zu gleichen Teilen, von beiden Sozialpartnern (Arbeitgebern und Arbeitnehmern) geschuldet
Pensionskasse
Wenn beide Ehepartner rentenberechtigt sind, müssen unter Umständen die beiden Einzelrenten gekürzt werden; die Summe beider Renten darf einen gewissen Rentenbetrage nicht übersteigen.