Entgelt im Zusammenhang mit einem Dienstaustritt, spezielle Lohnart
Abrechnungsnummer
Absatz, z.B. zur Unterteilung eines Gesetzesartikels
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Versicherungsausweis
Die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden leisten gleich hohe (paritätischen) Beiträge
Die Pflicht, Beiträge zur Finanzierung der AHV zu entrichten, ist gesetzlich festgelegt
AHVG
Darunter wird i.d.R. die Summe aller AHV-Löhne eines Betriebes in einem Kalenderjahr verstanden
Organe, die im Dienst der AHV stehen wie z.B. AHV-Ausgleichskassen, Zentrale Ausgleichsstelle in Genf (ZAS), Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) etc.
(Eidgenössische) Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung
Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Ausgleichskasse
Während des Jahres entrichten die Arbeitgeber anstelle der genauen Beiträge lediglich Akontobeiträge; die genauen Beiträge werden direkt nach Ablauf des Kalenderjahres aufgrund der Lohnabrechnung ermittelt und – unter Anrechnung der erhobenen Akontobeiträge – in Rechnung gestellt (Jahresausgleich). Analoges gilt auch für die Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen
Datenaustausch zwischen Unternehmen und der Ausgleichskasse (Applicable Legislation Platform Switzerland)
Rente, deren Anspruch jemand bei Erreichen des AHV-Referenzalters erwirbt.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden leisten gleich hohe (paritätischen) Beiträge
Assurance-maternité; MSV
Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
Tarif, Beitragssatz, Beitragsansatz
Unterverband unserer Gründerorganisation VZA
Beitrag des Arbeitgebers an die AHV, IV, EO, ALV, BVG, UV usw.
Die Arbeitgeber werden periodisch kontrolliert, womit die gesetzeskonforme Abrechnung der Löhne bzw. die lückenlose Ablieferung der Beiträge sichergestellt wird
Beitrag des Arbeitnehmers an die AHV, IV, EO, ALV, BVG UV usw., meist in Form von Lohnabzügen
Arbeitgeber, Arbeitsgesetz
Arbeitnehmer
Artikel; Gesetzes-, Verordnungsartikel etc.
Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts
Rentenaufschub, Zahlungsaufschub
Zulagen im Sinne des Kinderzulagengesetzes
Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
Ausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber, AK-Nr. 65
Bis Ende 1998 konnten bestimmte Versicherte ihre Beitragspflicht durch den Kauf von Beitragsmarken erfüllen
Gutschrift für die Betreuung von nahen Verwandten
Das vom Selbständigerwerbenden in seinen Betrieb investierte eigene Kapital
Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Buchstabe, z.B. zur Unterteilung eines Gesetzesartikels
Bundesamt für Sozialversicherungen
(Obligatorische) Berufsunfallversicherung
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge
Rund zwei Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft über die Krankenversicherer und die AHV-Ausgleichskassen zurückverteilt.
Über die eBusiness-Plattform «connect» haben unsere Mitgliedfirmen die Möglichkeit, eine Vielzahl von Geschäftsfällen papierlos mit uns abzuwickeln, was eine wirksame administrative Entlastung darstellt. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übermittelt.
Nummer zur Identifikation in unserer eBusiness-Plattform «connect»
Delegierte Dossierführung
Die eigenen Beiträge sowie jene des nichterwerbstätigen Ehepartners gelten u.U. als bezahlt, wenn der erwerbstätige Ehegatte wenigstens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet
Bundesgesetz über den Datenschutz
Zusammen mit Vertretern der Durchführungsstellen, den IT der Durchführungsstellen, dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sowie Dritten definiert und erarbeitet eAHV-IV Schnittstellen und Standards für den Datenaustausch.
Selbsthilfeorganisation der AHV- und IV-Durchführungsstellen mit der Zielsetzung, die Unternehmen von administrativen Arbeiten zu entlasten
Eidgenössische Ausgleichskasse
Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten
Einkommen, welche beide Partner während ihrer Ehe erzielten, werden je zur Hälfte dem Konto des andern Partners gutgeschrieben (Synonym: Splitting)
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe.
Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Einheitliches Lohnmeldeverfahren
Personen, welche zwecks Erfüllung einer bestimmten, meistens zeitlich befristeten Mission in ein anderes Land entsandt werden.
Erwerbsersatzordnung
Bundesgesetz über den Erwerbsersatz
Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz
siehe EL
Synonym für AHV und IV; Volksversicherung
Der Erwerbstätige untersteht der Sozialversicherung des Staates, auf dessen Gebiet die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird
Gutschrift für die Erziehung von Kindern unter 16 Jahren
Einzahlungsschein mit Referenznummer
Europäische Union
Eidgenössisches Versicherungsgericht
Elektronischer Zahlungsauftrag der Postfinance
Familienausgleichskasse
Zur Finanzierung werden zu Lasten der Arbeitgebenden Beiträge erhoben
Sammelbegriff für Leistungen der Familienausgleichskassen wie Kinderzulagen, Ausbildungszulagen, Geburtszulagen usw.
Bundesgesetz über die Familienzulagen
Freizügigkeitsabkommen, Familienausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber
Gesamtarbeitsvertrag
Geburtszulage
Zusammenfassung aller IK in einem einzigen Auszug
Handelsregister
Individuelles Konto, auf diesem werden die Einkommen aufgezeichnet, von denen AHV-Beiträge entrichtet wurden
Einzahlungs- und Bezugsverfahren (inkl. Massnahmen wie Mahnung, Betreibung etc.)
Invalidenversicherung
Bundesgesetz über die Invalidenversicherung
IV-Stelle
Verordnung über die Invalidenversicherung
Kantonale Ausgleichskasse
(i.d.R. einmalige) Abfindungssumme, z.B. beim Ausscheiden aus dem Betrieb oder bei Eintritt eines Versicherungsfalls
KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (Unterverband unserer Gründerorganisation VZA)
Kinderzulage
Rundbrief, Rundschreiben, breitgestreute Information, Mittel zur Orientierung eines ausgewählten Personenkreises
Kreisschreiben
Krankentaggeld
Bundesgesetz über die Krankenversicherung
Verordnung über die Krankenversicherung
siehe KiZu
Lohnbescheinigung
Lastschriftverfahren
Fachbegriff für den beitrags- bzw. ahv-pflichtigen Lohn des Arbeitnehmers, der vom Arbeitgeber mit seiner Ausgleichskasse abzurechnen ist
Höchstmöglicher Wert, der eine Rente erreichen kann
Mutterschaftsentschädigung
Niedrigster Wert einer Rente (entspricht der Hälfte der Maximalrente)
Abrechnungsnummer
Mutterschaftsentschädigung
Mutterschaftsversicherung
Militärversicherung
Bundesgesetz über die Militärversicherung
Nichterwerbstätige(r)
Kurzbezeichnung des Projekts "Neue Versichertennummer in der AHV" (Nouveau Numéro de Sécurité Sociale)
Obligationenrecht
Hälftig, zu gleichen Teilen, von beiden Sozialpartnern (Arbeitgebern und Arbeitnehmern) geschuldet
Pensionskasse
Wenn beide Ehepartner rentenberechtigt sind, müssen unter Umständen die beiden Einzelrenten gekürzt werden; die Summe beider Renten darf einen gewissen Rentenbetrage nicht übersteigen.
Quellensteuer
Wird ein Erwerbseinkommen unter demjenigen Jahr ins IK eingetragen, in welchem das Geld ausgerichtet bzw. gutgeschrieben wurde, so erfolgt diese Eintragung nach dem Realisiserungsprinzip
Fester Bestandteil von Verfügungen, mit der auf Form, Inhalt und Fristen hingewiesen wird, die bei einer Einsprache oder bei einer Beschwerde zu beachten sind
Vermögen nach Abzug der Schulden
Zusammenfassung, Zusammenzug
Revisionsstelle der Ausgleichskassen
Schweizerische Ausgleichskasse
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs
Selbständigerwerbende(r)
Staatssekretariat für Wirtschaft
Schweizerisches Handelsamtsblatt
siehe Einkommensteilung
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt
Sozialversicherungsanstalt (des Kantons Zürich)
Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer)
Rentenantragsverfahren Schweiz - EU (Swiss Web Application Pension)
Nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsprojekt mehrerer unabhängiger Partner und das Qualitätslabel für den elektronischen Datenaustausch zwischen Unternehmen und Versicherern sowie Behörden.
Die AHV wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. Dabei werden die laufenden Verpflichtungen mit den laufenden Einnahmen finanziert, die Einnahmen werden umgelegt.
Unfallversicherung
Bundesgesetz über die Unfallversicherung
Verordnung über die Unfallversicherung
Versicherungsausweis
Verbandsausgleichskasse
Vereinfaches Abrechnungsverfahren
Zinsen, die gewährt werden auf nicht rechtzeitig zurückerstattete Beiträge, oder auf vereinnahmte Beiträge, die nicht geschuldet gewesen wären
Zeitraum, nach dessen unbenütztem Ablauf ein Anspruch, eine Forderung, eine Verpflichtung, ein Zurückkommen usw. endgültig verwirkt ist (nicht mehr geltend gemacht werden kann)
AHV-Nummer
Als Vertragsstaat wird der Staat bezeichnet, der mit einem oder mehreren anderen einen Vertrag schließt oder geschlossen hat
Kosten, die durch Verwaltungstätigkeit verursacht wird
Zinsen, die in Verzug geratene Beitragsschuldner (oder Leistungserbringer) zu bezahlen haben
siehe Vergütungszins
Vaterschaftsentschädigung
Verrechnungssteuer
Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen; sie ist die Gründerorganisation der AZA im Sinn des AHV-Gesetzes
Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberverbände der Industrie (Unterverband unserer Gründerorganisation VZA)
Siehe Arbeitgeber Zürich VZH
Verzugszins
Gesetzlich vorgesehene Zahlungserleichterung; hat den Stellenwert der Mahnung
Periode, für welche die Akontobeiträge erhoben werden, i.d.R. vierteljährlich oder monatlich
Zeitpunkt, bis zu welchem eine Zahlung auf dem Konto der Ausgleichskasse eingehen muss
Zentrale Ausgleichsstelle (in Genf)
Zürcher Bankenverband (Unterverband unserer Gründerorganisation VZA)
Schweizerisches Zivilgesetzbuch
Zusammenruf der IK