Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2026 Anpassungen an die Lohn- und Preisentwicklung in der AHV, der IV, den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, den Übergangsleistungen für ältere Arbeitslose sowie in der beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 2027 beschlossen. Darüber hinaus genehmigte er weitere Verordnungsänderungen:
Die Medienmitteilung finden Sie unter dem folgenden Link: AHV/IV-Minimalrente steigt um 20 Franken