Ablösung orange und rote Einzahlungsscheine (ESR)
Per 30. September 2022 werden rote und orange Einzahlungsscheine (ESR) endgültig von der QR-Rechnung abgelöst. Das Bezahlen wird ab diesem Zeitpunkt nur noch mit der QR-Rechnung möglich sein.
Daueraufträge sowie Zahlungsvorlagen auf Basis oranger Einzahlungsscheine sind ebenfalls von der Ablösung betroffen. Daueraufträge, die weitergeführt werden sollen, müssen gelöscht und anhand einer QR-Rechnung neu erstellt werden. Falls Sie keine QR-Rechnung als Basis haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Daueraufträge und Zahlungsvorlagen auf Basis oranger Einzahlungsscheine werden von den Bankinstituten per Enddatum gelöscht.
Stellen Sie bitte sicher, dass offene Rechnungen auf Basis oranger Einzahlungsscheine vor dem 30. September 2022 zu begleichen sind.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter buchhaltung@aza.ch zur Verfügung.