Weitergeltung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 bei Personen, auf die vor dem 01.01.2021 das Freizügigkeitsabkommen anwendbar ist (grenzüberschreitende Sachverhalte, die vor dem 01.01.2021 eingetreten sind).
Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit)