Als obligatorische Volksversicherung decken AHV und IV den Existenzbedarf für das Leben im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit oder nach einem Todesfall. Wer eine Leistung beansprucht, muss diese anmelden.
Geschäftsfälle
- Anmeldung für den Bezug von AHV- und IV-Leistungen
- Beurteilung Zuständigkeit und Anspruchsvoraussetzungen
- Einkommensteilung („Splitting“)
- Leistungsberechnungen von
- Altersrenten
- Hinterlassenen- und Waisenrenten
- Invalidenrenten
- IV-Taggelder (IVT)
- Verwaltung Rentenregister
- Prognostische Berechnungen / Rentenschätzungen
- Internationale Rentenfragen
Unsere Fachleute unterstützen und beraten Sie bei sämtlichen Fragen und Anliegen.