Am 3. März 2024 nahm das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» an. Damit wurde die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer 13. AHV-Rente geschaffen. Diese zusätzliche Rente trägt zur finanziellen Entlastung von Pensionierten bei und wird ab dem Jahr 2026 jährlich ausbezahlt.
Die 13. AHV-Rente wird jeweils im Dezember an all jene Versicherten ausgerichtet, die in diesem Monat Anspruch auf eine Altersrente haben. Massgebend ist somit der Rentenbezug im Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die Höhe der 13. Rente entspricht einem Zwölftel der während des gesamten Kalenderjahres effektiv ausbezahlten Altersrenten. Dabei werden Kinderrenten sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration gemäss der Reform AHV 21 nicht berücksichtigt.
Die erste Auszahlung der 13. AHV-Rente erfolgt im Dezember 2026 automatisch. Sie müssen daher nichts unternehmen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.