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Digitalisierung der EO – schrittweise Einführung ab Februar 2026

Der Bund digitalisiert die EO

Ab 2026 startet der Bund mit der Digitalisierung der EO. Das Ziel: Eine vollständig digitale und medienbruchfreie Anmeldung für EO-Leistungen.

Die Einführung erfolgt schrittweise für die verschiedenen Dienstorganisationen: Armee, Zivildienst, Zivilschutz sowie «Jugend und Sport» (J+S). Den Anfang macht die Dienstorganisation «Jugend und Sport». Ab dem 1. Februar 2026 erfolgt die EO-Anmeldung in diesem Bereich digital. Die Meldekarte auf Papier (EO-Anmeldung) wird abgeschafft.

Ablauf

  1. Die Dienstorganisation meldet die Anzahl geleistete Diensttage an das neue EO-Portal.
  2. Das EO-Portal informiert die dienstleistende Person (SMS oder E-Mail), dass eine EO-Anmeldung zur Bearbeitung bereit ist.
  3. Die dienstleistende Person prüft und ergänzt online via Portal die Angaben über Anstellung und Familienstand. Wichtig ist auch die korrekte Angabe/Selektion des Arbeitgebers, damit die zuständige Ausgleichskasse eruiert werden kann.
  4. Das EO-Portal übermittelt den Fall an die zuständige Ausgleichkasse.
  5. Die Ausgleichskasse holt beim Arbeitgeber die Angaben zum Berechnen des Verdienstausfalls ein. Diese entsprechen dem heutigen Teil „C“ (Lohndaten und Auszahlungsempfänger, etc.). Es gibt drei Möglichkeiten:
    1. Portal connect
      Der Arbeitgeber erhält in connect eine Mitteilung. Er erfasst die Arbeitgeber-Angaben direkt in connect.
    2. ERP-System Direktanbindung (Webservice)
      Der Arbeitgeber erhält via Webservice eine Systemmeldung. Die Arbeitgeber-Angaben werden direkt im ERP-System des Arbeitgebers aufbereitet. Dieses übermittelt die Daten an die Ausgleichskasse.
    3. Online via EO-Portal
      Der Arbeitgeber erhält einen Brief mit einem Link zu einem Portal. Dort ergänzt und übermittelt er die Arbeitgeber-Angaben. Er kann den Brief auch ausfüllen und per Post an die Ausgleichskasse zurückschicken.
  6. Die Ausgleichskasse berechnet den Verdienstausfall. Danach löst sie die Zahlung oder Gutschrift an den Arbeitgeber oder die dienstleistende Person aus.

Wie geht es weiter?

Ab dem 1. Februar 2026 werden die ersten EO-Anmeldungen bei «Jugend und Sport» digital abgewickelt. Sie erhalten künftig Lohnanfragen Ihrer Ausgleichskasse über einen der oben genannten digitalen Kanäle.

Im Verlauf des Jahres 2026 und Anfangs 2027 folgt die Digitalisierung der weiteren Dienstorganisationen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.ahv-iv.ch

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