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Coronavirus / COVID-19 (Anmeldefristen beachten)

Der Bundesrat hat Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern.

Beantragen Sie die Corona-Erwerbsersatzentschädigung bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse. Die Leistungen werden monatlich rückwirkend ausbezahlt. Bitte nehmen Sie die Anmeldung nach Möglichkeit online vor, da dies die administrative Verarbeitung beschleunigt und vereinfacht, besten Dank.

Am 16.02.2022 hat der Bundesrat neue Fristen für die Geltendmachung  von Ansprüchen auf die Corona Erwerbsausfallentschädigung festgelegt.

Der Anspruch der EO-Corona Entschädigung erlischt an dem Tag, an welchem die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, spätestens jedoch am

Nach Ablauf der aufgeführten Fristen können die jeweiligen Entschädigungen nicht mehr geltend gemacht werden.

Anmeldung Corona Erwerbsersatzentschädigung für AZA-Mitglieder

FAQ

Coronavirus: Entschädigung für Erwerbsausfall (FAQ)

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