Icon Suche Icon Formular Icon Info Icon User Icon Sprechblase Zum Inhalt springen

Die AZA Ihre Partnerin für Sozialversicherungen

Die Ausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber (AZA) wurde gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) 1948 gegründet. Sie ist eine juristische Person öffentlichen Rechts und untersteht der Kontrolle und Aufsicht des Bundes.

Mit der Einführung des zürcherischen Kinderzulagengesetzes im Jahr 1959 wurde die private Familienausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber (FZA) als Verein i.S. von Art. 60 ff. ZGB gegründet. Sie führt für die Betriebe, die der AZA angeschlossen sind, auch die Familienzulagenordnung durch. Seit 2009 ist die FZA in sämtlichen Kantonen anerkannt und setzt alle 26 kantonalen Zulagenordnungen um. AZA und FZA werden durch das gleiche Team geführt.

Charakter

Als nicht gewinnstrebendes Dienstleistungsunternehmen sind wir voll unserer Kundschaft verpflichtet: unseren Mitgliedfirmen, den Leistungsberechtigten und den Versicherten. Ihnen als verständnisvolle und hilfsbereite Partnerin zu begegnen und einen kompetenten und praxisorientierten Service zu bieten, ist unser Anspruch.

Die eBusiness-Plattform «connect» ermöglicht unseren Mitgliedfirmen eine papierlose Abwicklung aller Geschäftsfälle und damit eine wirksame administrative Entlastung.

Mit 36 Angestellten hat die AZA eine überschaubare Grösse. Unsere Kommunikationswege sind kurz und direkt. Für jeden Fachbereich verfügen wir über mehrere fachkundige Ansprechpersonen für individuelle Beratung und eine unkomplizierte Geschäftsabwicklung.

Die AZA ist der Schweizerischen Vereinigung der Verbandsausgleichskassen (VVAK) angeschlossen. Deren Mitglieder sind die einzigen nicht staatlichen Spezialisten bei der Durchführung der Ersten Säule. Als privatwirtschaftlich organisierte, unabhängige und neutrale Dienstleistungsstellen garantieren sie eine hohe Sicherheit in der Abwicklung der Sozialversicherungen.

Die Verbandsausgleichskassen sorgen zusammen mit den kantonalen Ausgleichskassen für den in der Verfassung verankerten dezentralen Vollzug der AHV und der ihr nahestehenden Sozialversicherungen wie IV, EO und Familienzulagenordnungen. Dieses Modell ist verfassungsmässig festgelegt und bewährt sich seit über 70 Jahren. Es ist bürgernah, flexibel, gut steuerbar und unterstützt eine effiziente und dank Wettbewerb kostengünstige Durchführung. Die Ausgleichskassen sind typische Non-Profit-Unternehmen.

Aufgaben

Die AZA führt die folgenden Sozialwerke und übertragenen Aufgaben durch:

Aufsicht

Gründerorganisation und damit Trägerin von AZA und FZA ist die Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen (VZA). Als Dachverband der Zürcher Arbeitgeber vereinigt die VZA die vier Unterverbände

Die Vorstände von AZA und FZA setzen sich aus Delegierten dieser vier Verbände zusammen. Kompetenzen, Verantwortung und Funktionen sind vergleichbar mit denen eines Verwaltungsrats.

Vision / Mission

Mitgliedschaft

Die Regeln, über welche Ausgleichskasse für die AHV abgerechnet wird, sind Bestandteil der AHV-Gesetzgebung und lassen nur wenig Spielraum zu. Die AZA steht grundsätzlich allen Selbständig­erwer­benden und Arbeitgebern offen, die Mitglied einer der vier verbandlichen Organisationen Arbeitgeber Zürich VZH, ZBV (Zürcher Bankenverband), KGV (KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich) und VZAI (Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberverbände der Industrie) sind. Die gesetzliche Anschlussregelung schreibt vor, dass die Verbandsmitglieder für die AHV·IV·EO, die ALV, die FAK und weitere Sozialwerke über uns abrechnen.

Im Falle einer Mitgliedschaft bei mehreren Gründerverbänden von Ausgleichskassen besteht Wahlfreiheit. Fehlt eine solche Mitgliedschaft, erfolgt der Anschluss an die kantonale Ausgleichskasse.