Icon Suche Icon Formular Icon Info Icon User Icon Sprechblase Zum Inhalt springen

Änderung SchKG per 01.01.2025 – Betreibung auf Konkurs durch die Ausgleichskassen

Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft. Eine zentrale Neuerung betrifft die Einforderung offener Sozialversicherungsbeiträge der AHV. Beiträge von im Handelsregister eingetragenen Schuldnern werden ab diesem Datum nicht mehr durch Pfändung, sondern im Rahmen eines Konkursverfahrens eingetrieben. Erfolgt keine Zahlung, wird das Konkursverfahren eröffnet und der Betrieb wird geschlossen. Bitte beachten Sie, dass die Ausgleichskasse die neuen gesetzlichen Vorgaben umsetzen muss, jedoch keinen Einfluss auf diese Änderungen hat. Bitte kontaktieren Sie uns daher frühzeitig per e-Mail (buchhaltung@aza.ch), wenn Sie offene Beiträge nicht fristgerecht bezahlen können. Wir unterstützen Sie gerne, um in berechtigten Fällen eine Fristerstreckung oder Ratenzahlung zu prüfen und Ihnen so erhebliche Kosten oder Aufwand zu ersparen. Weitere Informationen können dem Merkblatt 2.14 der Informationsstelle AHV/IV entnommen werden.

Weiterführende Informationen und Einzelheiten

Aktuell