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13. AHV-Rente – Was ist zu tun?

Die Initiative für eine 13. AHV-Rente wurde vom Schweizer Stimmvolk am 3. März 2024 angenommen. Somit haben Personen, die eine Altersrente beziehen, ab 2026 Anspruch auf eine 13. Altersrente.

Das Bundesparlament und der Bundesrat müssen nun das AHV-Gesetz und die AHV-Verordnung anpassen und ergänzen. Anschliessend werden die genauen Ausführungsbestimmungen und Weisungen für die Ausgleichskassen erarbeitet. Aus diesem Grund können wir Ihnen jetzt noch keine detaillierten Auskünfte erteilen.

Was müssen Personen, die eine AHV-Rente beziehen, jetzt tun?

Nichts. Die 13. AHV-Rente wird ab 2026 automatisch ausbezahlt.

Weitere Informationen

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) informiert aktuell über den Stand der Umsetzung.

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