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Aus der Praxis Der Versicherungsausweis AHV·IV (VA)

Der am 1. Juli 2008 eingeführte neue Versicherungsausweis AHV-IV hat die Grösse einer Kreditkarte und ersetzt die bisherige graue AHV-Karte. Diese ist jedoch aufzubewahren und bei Bedarf (Rentenanmeldung usw.) der zuständigen Ausgleichskasse einzureichen. Der AHV-Ausweis enthält Name, Vorname, Geburtsdatum und Ihre persönliche AHV-Nummer.

Die neue AHV-Nummer hat 13 Stellen und lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Person zu. Die ersten drei Stellen sind für den Ländercode reserviert (für die Schweiz 756), die nächsten neun Stellen werden durch einen Zufallsgenerator zugeteilt und die letzte Zahl ist eine Prüfziffer.

Ausstellen eines Versicherungsausweises

Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von ihrem Krankenversicherer eine Versicherungskarte. Die Informationen der Krankenversicherungskarte sind mit jenen des Versicherungsausweises identisch. Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine Schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (wie bspw. Grenzgänger oder Zuzug aus dem Ausland).

Wenn der Name geändert hat – z.B. nach Heirat oder Scheidung – oder nach einem Verlust stellt die zuständige Ausgleichskasse einen neuen AHV-Ausweis aus. Der Anmeldung ist die Kopie eines amtlichen Ausweises beizulegen.

Aus der Praxis